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2. Die Richter sind ... die Streitfälle spezialisiert, die sie zu entscheiden haben.
3. ... Grenzfällen muss ein Streit ... die Zuständigkeit geführt werden.
4. Die ordentliche Gerichtsbarkeit ist ... die Entscheidung aller Streitig-
keiten ... privatrechtlichen Streitigkeiten ... Ausnahme der Arbeitsrechtssachen und ... alle Straftaten und Ordnungswidrigkeiten zuständig.
5. Die ordentlichen Gerichte sind ... alle Prozesse zuständig, ... die keine andere Zuständigkeit besteht.
6. Die Streitigkeiten ... Arbeitgebern und Arbeitnehmern sind einem besonderem Gerichtszweig zugewiesen.
7. Die drei anderen Gerichtszweige sind ... die Streitigkeiten ... dem öffentlichen Recht zuständig, und zwar die Sozialgerichtsbarkeit ... die Geltendmachung ... Ansprüchen ... dem Bereich des Sozialrechts, die Finanzgerichtsbarkeit ... Klagen ... Steuerscheide und andere Streitigkeiten ... dem Steuerrecht und die ... alle übrigen verwaltungsrechtlichen Streitigkeiten.
8. ... dem besonderen Verwaltungsrecht gehören die einzelnen Sachgebiete der öffentlichen Verwaltung.
9. Das Verwaltungsrecht besteht ... dem allgemeinen und dem besonderen Teil.
10. ... dem Strafrecht ist das Verwaltungsrecht das zweite große Rechtsgebiet des Öffentlichen Rechts.
11. Diese Grundnormen sind ... die staatliche Ordnung grundlegend.
12. Das Öffentliche Recht regelt die Beziehungen ... Legislative, Exekutive und Judikative.
13. ... dem öffentlichen Recht geht es ... das Verhältnis ... den Bürgern und dem Staat.
14. Die deutsche Rechtsordnung besteht ... den beiden großen Blöcken des Privatrechtes und des öffentlichen Rechts.

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Ответы на вопрос:


ой не то простите ашыблось вопросом как удалит ето?


Окончив основную школу, ученики не получают аттестата зрелости. Но только сдав выпускной экзамен в г

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